Rechtsgebiete

Gesellschafts- und Steuerrecht

  • Die Gründung und Ausgestaltung von Unternehmen und Gesellschaften sowie die Prüfung der hierzu erforderlichen Gesellschaftsverträge gehören zu unseren vornehmlichen Kernkompetenzen.


    Hierzu zählen insbesondere:

    • die umfassende gesellschaftsrechtliche Beratung
    • Begleitung bei außergerichtlichen Streitbeilegungen
    • die Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
    • die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
    • Umwandlungen und Fusionen von Unternehmen und Gesellschaften
    • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen
    • Eintragungen in das Handelsregister
    • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern u. Prokuristen
    • Unternehmensnachfolge, Erbrecht
    • Gesellschaftsrechtliche Lösungen für Kommunen

  • Der zunehmenden Globalisierung des Handels werden wir mit der intensiven Berücksichtigung des internationalen Steuerrechts gerecht. Ein weiteres Aufgabenfeld ist in diesem Zusammenhang der Erwerb ausländischer Unternehmen (share deal/asset deal). Hierbei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen. So begleiteten wir in den letzten Jahren erfolgreich die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. den Erwerb von Unternehmensbeteiligungen u.a. in Belgien, Frankreich, Schweden, Spanien, Tschechien und den USA. Selbstverständlich stehen unseren Mandanten bei internationalen Transaktionen stets englischsprachige Rechtsanwälte unserer Kanzlei zur Seite.


  • Rechtsanwälte:
    Dr. Gernot Blanke
    Dr. Volker Besch
    Lars Schlüter
    Dr. Jochen Rotstegge
    Mirja Sabetta
    Falko Fähndrich
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