Rechtsgebiete

Recht der Erneuerbaren Energien

  • Die Sozietät gehört zu den führenden Kanzleien im Bereich der Beratung von Betreibern regenerativer Energieanlagen, insbesondere Windparkvorhaben. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Kompetenz in sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien.

    Für Projektentwickler und Betreibergesellschaften werden sämtliche zur Realisierung und Durchführung von Energieanlagen erforderlichen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Verträge unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte konzipiert.

    Außerdem erfolgt für regenerative Energieprojekte die Gestaltung der
    • Generalunternehmer-,
    • Betriebsführungs-,
    • Pacht-,
    • und sonstigen Nutzungs- sowie Dienstleistungsverträge mit den an der technischen und wirtschaftlichen Konzeptionierung beteiligten Partnern.
  • Bei der Ausführung der Planung beraten wir unsere Mandanten bei zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.

    Schwerpunkte liegen hier bei:
    • Prüfung von Einspeisevereinbarungen mit Energieversorgern insbesondere im Hinblick auf die Regelungen des EEG.
    • Interessenvertretung gegenüber Behörden bei verwaltungsrechtlichen Problemen. Bei Streitigkeiten machen wir die Rechte unserer Mandanten in Baugenehmigungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren geltend.
  • Rechtsanwälte:
    Dr. Klaus Meier
    Dr. Volker Besch
    Rainer Heidorn
    Dr. Andreas Hinsch
    Dr. Thomas Heineke, LL.M.
    Nadine Holzapfel
    Falko Fähndrich
    Lars Wenzel
    Christian Simonis, LL.M.
    Dr. Leif Rauer
    Corinna Hartmann
    Franz Nieper
    Daniel Lonsdorfer, LL.M.
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