Familienrecht
- Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts. Hierzu gehören insbesondere:
- Die Gestaltung von Eheverträgen und die Überprüfung bestehender Eheverträge auf ihre Wirksamkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes
- Der Entwurf von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, insbesondere zur Vermögensauseinandersetzung und zum Unterhalt
- Die Beratung zu unterhaltsrechtlichen Fragen, wie z.B. die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens bei Selbständigen
- Die Erstellung von Partnerschaftsvereinbarungen bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen
- Die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht
Rechtsanwälte:
Katrin Wolf


