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- Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Vertragsanbahnung sowie die Vertragsdurchführung beim Kauf oder Verkauf inländischer Unternehmen, beim Kauf oder Verkauf von Betrieben und Betriebsteilen aus Insolvenzen sowie Sanierungsfällen. Bei Unternehmenskäufen gehört hierzu die Legal Due Diligence sowie die Konzeption steueroptimierter Erwerbskonstruktionen.
Unsere Beratung erstreckt sich auf die Anbahnung und Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie nationalen wie internationalen Joint Ventures. Unsere Beratung reicht von der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion der Joint Venture-Gesellschaft, über die Ausgestaltung der konkreten Kooperationsvereinbarungen (FuE, Know how, Produktion, Vertrieb etc.) bis zur Fertigung aller weiteren für das Joint Venture notwendigen Verträge.
- Ein wachsendes Aufgabenfeld liegt im Bereich des vertraglichen und außervertraglichen Haftungsrechts. Hierzu gehört die Vertretung unserer Klienten in Haftpflichtprozessen zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen vermeintlich fehlerhaft erbrachter Dienstleistungen und wegen der Inverkehrgabe vermeintlich fehlerhafter Produkte (Produkthaftung).
- Im Bereich des Kapitalanlagerechts und der Konzeption von Kapitalanlagemodellen fertigen wir für unsere Mandanten zur Vermeidung künftiger Schadensfälle rechtliche Gutachten und Stellungnahmen zu Verkaufsprospekten und Werbebroschüren. Wir überprüfen Prospekte auf haftungsrechtliche Risiken nach Maßgabe der neuesten IDW-Standards und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Prospekthaftungsrecht.
- Rechtsanwälte:
Dr. Klaus Meier Dr. Volker Besch Rainer Heidorn Dr. Thomas Heineke, LL.M. Falko Fähndrich
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